Probezeit beim Führerschein: alle Regeln einfach erklärt
Frisch den Führerschein in der Tasche? Glückwunsch! Jetzt beginnt die Probezeit. Hier erfährst du, wie lange sie dauert, was ein A- und B-Verstoß ist und was passiert, wenn es mal blitzt – mit Rechner für dein Probezeit-Ende.
Die Probezeit dauert 2 Jahre ab dem Tag, an dem du deinen ersten Führerschein bekommst. In dieser Zeit gilt: 0,0 Promille, und schon ein schwerer Verstoß (A-Verstoß) oder zwei leichtere (B-Verstöße) haben Folgen.
Dann musst du ein Aufbauseminar machen (rund 250–400 €) und deine Probezeit verlängert sich auf 4 Jahre. Nach zwei Jahren ohne Verstoß endet sie automatisch – du bekommst keinen Brief und musst nichts tun.
Wann endet meine Probezeit?
Gib das Datum ein, an dem du deinen Führerschein bekommen hast. Bei begleitetem Fahren mit 17 ist das der Tag der Prüfungsbescheinigung.
Grundlage: § 2a Straßenverkehrsgesetz (StVG). Der Rechner ist eine Orientierung – wurde dein Führerschein zwischendurch beschlagnahmt oder entzogen, verschiebt sich das Ende.
Die wichtigsten Regeln in der Probezeit
- Kein Alkohol am Steuer. Für Fahranfänger gilt ein absolutes Alkoholverbot – auch ein Bier ist zu viel. Ein Verstoß kostet 250 € und einen Punkt in Flensburg und ist ein A-Verstoß.
- Es gelten dieselben Verkehrsregeln wie für alle. Es gibt in Deutschland kein eigenes Tempolimit für Fahranfänger. Nur die Folgen eines Verstoßes sind härter.
- Nur eingetragene Verstöße zählen. Für die Probezeit zählt, was im Fahreignungsregister in Flensburg landet – also Verstöße mit Bußgeld ab 60 €. Ein kleines Verwarnungsgeld, z. B. fürs Falschparken, hat keine Folgen für die Probezeit.
- Die Probezeit endet automatisch. Du bekommst keine Nachricht und musst nichts beantragen.
A-Verstoß und B-Verstoß: Was ist der Unterschied?
Die Verstöße sind in der Fahrerlaubnis-Verordnung (Anlage 12) in zwei Gruppen eingeteilt. A-Verstöße sind schwerwiegend – einer reicht für ein Aufbauseminar. B-Verstöße sind weniger schwerwiegend – erst zwei davon haben Folgen.
| Beispiel | Art |
|---|---|
| Alkohol am Steuer (über 0,0 Promille) | A-Verstoß |
| 21 km/h oder mehr zu schnell | A-Verstoß |
| Rote Ampel überfahren | A-Verstoß |
| Handy am Steuer | A-Verstoß |
| Zu dicht auffahren (zu wenig Abstand) | A-Verstoß |
| Überholen im Überholverbot | A-Verstoß |
| Vorfahrt missachtet mit Gefährdung | A-Verstoß |
| Fahren ohne Begleitperson beim Führerschein mit 17 | A-Verstoß |
| Abgefahrene Reifen, Mängel am Auto | B-Verstoß |
| Hauptuntersuchung (TÜV) weit überzogen | B-Verstoß |
Quelle: Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV), Anlage 12; Bußgeldkatalog. Auch Straftaten wie Fahrerflucht oder Fahren ohne Fahrerlaubnis sind A-Verstöße. Ob ein Verstoß zählt, hängt davon ab, ob er ins Fahreignungsregister eingetragen wird.
Bis 20 km/h zu schnell gibt es meist nur ein Verwarnungsgeld – das zählt nicht. Ab 21 km/h wird es ein Bußgeld mit Punkt und damit ein A-Verstoß. Ein einziger Blitzer kann dich also 4 Jahre Probezeit und ein teures Seminar kosten.
Was passiert bei einem Verstoß? Die 3 Stufen
Das Gesetz sieht ein Stufenmodell vor. Jede Stufe wird ernster:
- Stufe 1Aufbauseminar + Verlängerung
Nach einem A-Verstoß oder zwei B-Verstößen ordnet die Führerscheinstelle ein Aufbauseminar an – mit Frist. Deine Probezeit verlängert sich um 2 Jahre, also auf insgesamt 4 Jahre. Wer das Seminar nicht rechtzeitig macht, verliert den Führerschein.
- Stufe 2Schriftliche Verwarnung
Passiert nach dem Aufbauseminar wieder ein A-Verstoß oder zwei B-Verstöße, bekommst du eine schriftliche Verwarnung. Dir wird empfohlen, innerhalb von 2 Monaten eine verkehrspsychologische Beratung zu machen.
- Stufe 3Führerschein weg
Noch ein A-Verstoß oder zwei B-Verstöße nach Ablauf dieser 2 Monate: Die Fahrerlaubnis wird entzogen. Einen neuen Führerschein gibt es frühestens nach 3 Monaten – und erst mit Nachweis eines Aufbauseminars.
Quelle: § 2a Abs. 2, 2a und 5 Straßenverkehrsgesetz (StVG).
Das Aufbauseminar: Ablauf und Kosten
Das Aufbauseminar machst du bei einer Fahrschule mit entsprechender Erlaubnis, zusammen mit anderen Fahranfängern in einer kleinen Gruppe. Es besteht aus mehreren Gruppensitzungen, in denen ihr über eure Verstöße und sicheres Fahren sprecht, und einer Fahrprobe – das ist keine Prüfung, du kannst nicht durchfallen.
- Kosten: meist rund 250 bis 400 €, je nach Fahrschule und Region.
- Frist: Die Führerscheinstelle setzt dir eine Frist. Wer sie verpasst, verliert die Fahrerlaubnis.
- Nach Alkohol oder Drogen: Hier gibt es ein besonderes Aufbauseminar, das von Verkehrspsychologen durchgeführt wird.
Probezeit beim Führerschein mit 17
Beim begleiteten Fahren beginnt die Probezeit schon mit 17 – an dem Tag, an dem du die Prüfungsbescheinigung bekommst. Wenn alles glatt läuft, ist sie also mit 19 vorbei. Die Zeit mit Begleitung zählt voll mit.
Wichtig: Bis zu deinem 18. Geburtstag darfst du nur mit einer eingetragenen Begleitperson fahren. Fährst du allein, ist das ein A-Verstoß – und die Fahrerlaubnis kann widerrufen werden.
So kommst du sicher durch die Probezeit
- Null Alkohol – ohne Ausnahme. Auch nicht am Morgen nach der Party: Restalkohol zählt genauso.
- Handy weg. Flugmodus oder Fahrmodus an, bevor du losfährst.
- Tempo mit Puffer. Fahr lieber ein paar km/h unter dem Limit. Viele Fahranfänger verlieren ihre Probezeit durch einen einzigen Blitzer.
- Abstand halten. Die Faustregel „halber Tacho“ ist schnell gemerkt – mehr dazu in unserem Bremsweg-Ratgeber.
- Vorfahrt sicher können. Vorfahrtsfehler sind in der Probezeit teuer. Wiederhole die Vorfahrtsregeln, bis sie sitzen.
Die neue EU-Führerscheinrichtlinie (in Kraft seit November 2025) schreibt in allen EU-Ländern eine Probezeit von mindestens 2 Jahren vor. Deutschland hat die 2 Jahre schon. Die Länder haben bis Ende 2028 Zeit, die Richtlinie umzusetzen – wir aktualisieren diese Seite, sobald sich in Deutschland etwas ändert.